ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der Wallner Cranetec GmbH, Pöllau 62, 8820 Neumarkt i. d. Steiermark, FN 482848x, LG Klagenfurt.
I) Allgemeines:
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die nachfolgend erteilte Auftragsbestätigung samt der in dieser angeführten Beilagen bilden einen integrierten Bestandteil des gegenständlichen Geschäftsabschlusses. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für künftige Leistungen auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Allfälligen (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen – diese verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht nochmals widersprechen. Wenn die Käuferin sohin eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliches hat, ist deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Leasingunternehmen, Bankinstitut oder sonstiger Finanzierer den Kaufgegenstand bestellt, anstelle des Käufers in die Bestellung des Käufers oder in einen bestehenden Kaufvertrag zwischen Käufer und uns eintritt.
2. Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge sowie Leistungsbeschreibungen in Prospekten, Anzeigen oder auf der Webseite sind freibleibend und ohne Bindungswirkung und lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Anbotes zu verstehen; für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages wird keine Gewähr übernommen.
II) Vertragsabschluss:
1. Der Käufer ist an sein Kaufanbot bis zur Entscheidung über die Annahme des Kaufanbotes durch uns gebunden, längstens jedoch 10 Wochen.
2. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist für Gegenstand, Umfang, Preis und sonstige Bedingungen unserer Lieferungen und Leistungen maßgebend.
III) Preise:
Unsere Preise sind (Euro-) Nettopreise ab Lieferwerk/unserem Sitz ohne Verpackung, Nachlass und ohne Mehrwertsteuer.
IV) Lieferzeit/Rücktrittsrecht:
1. Die angegebenen Lieferzeiten sind annäherungsweise ermittelt und setzen diese die fristgerechte Erfüllung sämtlicher Vorleistungen und Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Die Lieferung erfolgt mangels anderslautender Vereinbarung innerhalb von 10 Wochen ab Bestellung. Für den Fall eines Terminverzuges durch uns hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Käufer nur berechtigt, wenn er zugleich mit der Setzung einer Nachfrist schriftlich den Rücktritt angedroht hat.
2. Wir sind jedoch berechtigt, Lieferfristen- und Termine bei unvorhergesehenen Verzögerungen, Beschränkungen oder Verhinderung von Lieferungen oder Leistungen infolge höherer Gewalt (Streik, Feuer, Krieg, Transportstörungen, etc) oder bei Bestehen sonstiger Hindernisse, die nicht unserer Sphäre zuzurechnen sind, um die Dauer der durch das Hindernis verursachten Zeitverzögerung, längstens jedoch um 3 Monate zu verlängern bzw. zu verschieben.
Ansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung oder wegen Verzugs sind ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verschuldet worden sind.
V) Zahlungsbedingungen:
1. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug nach Rechnungserhalt zu leisten, erst der Eingang der Zahlung auf unserem Konto hat schuldbefreiende Wirkung.
2. Wird Zahlungssicherstellung durch Bankgarantie vereinbart ist/sind der/die Käufer verpflichtet – mangels anderslautender Vereinbarung spätestens bei der Bestellung – eine unwiderrufliche, für uns kosten- und spesenfreie Bankgarantie eines österreichischen Bankinstituites, mit einer Laufzeit von 12 Monaten, in der Gesamthöhe des Kaufpreises, abzüglich bereits geleisteter Zahlungen, vorzulegen, nach deren Inhalt sich die Bank unwiderruflich verpflichtet, den Gesamtbetrag auf die erste Anforderung hin zur Auszahlung zu bringen.
3. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. über dem Basiszinssatz vereinbart.
4. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten mit etwaigen Forderungen durch Aufrechnung aufzuheben, es sei denn, sie stehen im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Verbindlichkeit.
VI) Abnahme/Gewährleistung/Haftung:
1. Die Übergabe der Kaufsache an den Käufer gilt mit deren Ablieferung an der in der Auftragsbestätigung angeführten Zustelladresse als bewirkt. Die Übernahme ist mittels Lieferschein zu dokumentieren.
2. Der Anspruch des Käufers auf Schadenersatz wird einvernehmlich – sofern es sich nicht um einen Personenschaden handelt oder der eingetretene Schaden bei Kaufvertragsabschluss nicht unvorhersehbar war – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt.
3. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrenübergang an den Käufer gemäß Punkt VI. 1.. Gewährleistungsansprüche sind uns bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis des Mangels unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben (Mängelrüge). Die Anwendung der §§ 924, 933b ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe ist vom Übernehmer (Käufer) zu beweisen.
Die Dauer der Gewährleistungsfrist bestimmt sich nach den in der Auftragsbestätigung angeführten Fristen.
Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, sind die Kosten der Prüfung vom Käufer zu tragen.
Ein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung besteht nicht. Uns steht es frei, einer Gewährleistungsverpflichtung durch Verbesserung oder durch Ersatz/Austausch nachzukommen. Für die Verbesserung bzw. den Austausch hat der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit im angemessenen Umfang zu gewähren.
Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, sind wir von der Gewährleistung befreit. In allen Fällen werden nur die Teile ersetzt. Handelt es sich beim Käufer des Kaufgegenstandes wiederum um einen Verkäufer, so wird dessen Rückgriffsrecht gem. § 12 PHG ausdrücklich ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche können ausnahmslos nur in von uns autorisierten Penz-Vertragswerkstätten in Anspruch genommen werden. Wird die Reparatur selbst oder in anderen Werkstätten durchgeführt, so werden die dadurch entstandenen Kosten von uns nicht ersetzt. Sämtliche Vertragswerkstätten sind unter www.cranetec.at abrufbar.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
VII. Eigentumsvorbehalt:
1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Käufers das Eigentumsrecht an sämtlichen Lieferungen und Leistungen vor, soweit diese noch sonderrechtsfähig sind. Eine Verpfändung oder Übereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist unzulässig.
2. Sollten von dritter Seite Ansprüche auf unser Vorbehaltseigentum geltend gemacht werden, hat der Käufer uns hievon sofort mit eingeschriebenem Brief zu verständigen und unser Vorbehaltseigentum auf eigene Kosten angemessen zu verteidigen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand vom Käufer auf unser Verlangen hin auf den Neupreis gegen alle Risken, einschließlich Feuer, zu versichern. Die Versicherungspolizzen sind zu unseren Gunsten zu vinkulieren. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Zustand zu halten und erforderliche Reparaturen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – in unseren Reparaturwerkstätten oder in einer von uns anerkannten Werkstätte ausführen zu lassen.
VIII. Erfüllung:
1. Unsere Lieferungen und Leistungen sind mit der Ablieferung an die vom Käufer genannte und in der Auftragsbestätigung angeführte Zustelladresse vollständig erfüllt, sodass die Gefahr ab diesem Zeitpunkt auf den Käufer übergeht. Diese Vertragsbestimmung hat auch gegenüber den Kauf finanzierende Kredit- und Leasinginstituten zu gelten.
IX. Irrtumsanfechtung:
Der Käufer und wir verzichten wechselseitig auf das Recht, Rechtsgeschäfte wegen Irrtums im Sinne des § 870 ff ABGB anzufechten.
X. Salvatorische Klausel:
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein/werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung hat eine andere zu treten, die wirksam ist und nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.
XI. Gerichtsstand:
Auf sämtliche, insbesondere diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegende Verträge, ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen, dessen Verweisungsnormen, soweit sie auf ausländisches Recht verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das UN-Kaufrecht – vor, so sind diese nicht anzuwenden. Als Gerichtsstand für sämtliche aus und im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag resultierende Streitigkeiten wird das an unserem Sitz in 8820 Pöllau bei Neumarkt sachlich in Betracht kommende Gericht vereinbart.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KschG zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Abschnittes dieses Gesetzes widersprechen.